Pflegeberatung in Potsdam · § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegeberatung in Potsdam nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wir führen den vorgeschriebenen Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 persönlich bei Ihnen zu Hause in Potsdam durch. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten; den erforderlichen Nachweis leiten wir direkt weiter.

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Hausbesuch in Potsdam · direkte Abrechnung · Nachweis an die Pflegekasse

Termin für Pflegeberatung in Potsdam

Senden Sie uns Ihre Anfrage für eine Pflegeberatung in Potsdam. Wir melden uns zeitnah, um den Termin für den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI abzustimmen.

* Pflichtfeld

Für diesen Beratungsbesuch entstehen Ihnen keine Kosten. Datenschutz

Lieber telefonisch? 0331 967 88 70 (Mo–Fr, 9–16 Uhr)

Pflegeberatung zu Hause

So läuft der Beratungsbesuch ab

Die Pflegeberatung findet in Ihrer eigenen Häuslichkeit in Potsdam statt. Der Termin ist persönlich, ruhig und klar strukturiert:

1
Pflegesituation verstehen
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, verschaffen uns einen Überblick und besprechen Ihre aktuelle Pflegesituation.
2
Individuell beraten
Sie erhalten verständliche Hinweise zu Pflege, Entlastung, Hilfsmitteln und passenden Unterstützungsleistungen.
3
Konkrete Empfehlungen
Wir zeigen auf, was die häusliche Versorgung erleichtern, sicherer machen oder sinnvoll ergänzen kann.
4
Nachweis übermitteln
Wir dokumentieren den Beratungsbesuch fachgerecht und leiten den erforderlichen Nachweis direkt an die Pflegekasse weiter.

Pflegeberatung in Potsdam

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Sie suchen eine Pflegeberatung in Potsdam? Wir führen speziell den gesetzlich geregelten Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch. Er richtet sich vor allem an Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden.

Der Termin soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige praktisch unterstützen. Wir besprechen Ihre konkrete Situation, beantworten Fragen und zeigen Möglichkeiten auf, die Pflege zu erleichtern oder sicherer zu gestalten.

Bei Pflegegrad 2 bis 5 und Bezug von Pflegegeld ist der Beratungsbesuch grundsätzlich einmal pro Halbjahr abzurufen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 können die Beratung auf Wunsch zusätzlich vierteljährlich nutzen.

Persönlicher Hausbesuch im Potsdamer Stadtgebiet

Gut vorbereitet

Was die Pflegeberatung konkret umfasst

Der Beratungsbesuch orientiert sich an Ihrer tatsächlichen Pflegesituation. Diese Punkte sind häufig besonders relevant:

Pflege und Sicherheit zu Hause

Wir betrachten gemeinsam, wie die Versorgung im Alltag funktioniert, wo Belastungen entstehen und welche Maßnahmen mehr Sicherheit schaffen können.

Entlastung für Angehörige

Pflegende Angehörige erhalten praktische Hinweise zu Entlastungsangeboten, Verhinderungspflege und weiteren Möglichkeiten der Unterstützung.

Hilfsmittel und Wohnumfeld

Wir besprechen, ob Pflegehilfsmittel, technische Hilfen oder Anpassungen im Wohnumfeld den Pflegealltag erleichtern könnten.

Unterlagen für den Termin

Hilfreich sind der aktuelle Pflegegradbescheid, ein Medikamentenplan, vorhandene Hilfsmittel und Ihre persönlichen Fragen. Zwingend erforderlich ist diese Vorbereitung nicht.

Rechtsstand: August 2026. Offizielle Grundlagen: § 37 SGB XI und Richtlinien und Nachweisformulare des GKV-Spitzenverbandes.

Häufige Fragen

Pflegeberatung in Potsdam verständlich erklärt

Die wichtigsten Fragen zum Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI – knapp, korrekt und ohne Fachsprache.

Was ist die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine regelmäßige Beratung in der eigenen Häuslichkeit. Er soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern, Pflegebedürftige und Angehörige praktisch unterstützen und den erforderlichen Nachweis gegenüber der Pflegekasse ermöglichen. Er ist nicht identisch mit der umfassenden Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Für wen ist der Beratungsbesuch verpflichtend?

Verpflichtend ist der Beratungsbesuch für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI beziehen. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig; auch Bezieher von Pflegesachleistungen können sie freiwillig in Anspruch nehmen.

Wie oft muss die Pflegeberatung stattfinden?

Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 müssen die Beratung grundsätzlich einmal pro Halbjahr abrufen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 können auf Wunsch zusätzlich einmal pro Vierteljahr eine Beratung nutzen.

Was kostet die Pflegeberatung in Potsdam?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten des Beratungsbesuchs nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Für Pflegebedürftige entstehen für den regulären Beratungseinsatz keine eigenen Kosten.

Wo findet der Beratungsbesuch statt?

Die Pflegeberatung findet grundsätzlich in der eigenen Häuslichkeit statt. Wir kommen dafür zu Ihnen nach Hause in Potsdam und betrachten die konkrete Pflegesituation dort, wo die Versorgung tatsächlich erfolgt.

Welche Themen werden bei der Pflegeberatung besprochen?

Typische Themen sind die aktuelle Pflegesituation, sichere Pflegetechniken, Entlastung für Angehörige, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassungen und weitere Unterstützungsleistungen. Entscheidend sind Ihre persönlichen Fragen und der tatsächliche Bedarf.

Welche Unterlagen sollte ich für den Termin bereithalten?

Hilfreich sind der aktuelle Pflegegradbescheid, ein Medikamentenplan, Informationen zu vorhandenen Hilfsmitteln und eine Liste Ihrer Fragen. Fehlen einzelne Unterlagen, kann der Termin in der Regel trotzdem stattfinden.

Was geschieht nach dem Beratungsbesuch?

Wir dokumentieren die Pflegeberatung fachgerecht und leiten den erforderlichen Nachweis direkt an die Pflegekasse weiter. Empfehlungen oder Hinweise für Ihre weitere Versorgung besprechen wir verständlich mit Ihnen.

Was passiert, wenn der verpflichtende Nachweis fehlt?

Wird ein verpflichtender Beratungsbesuch nicht rechtzeitig durchgeführt oder nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem fehlendem Nachweis entziehen, bis die Voraussetzungen wieder erfüllt sind.