Verhinderungspflege

Wir springen ein – wenn Sie mal verhindert sind.

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Verhinderungspflege nach SGB XI
56
Tage pro Jahr nutzbar
3.539 €
gemeinsames Entlastungsbudget
ab PG 2
keine Vorpflegezeit mehr erforderlich
Verhinderungspflege bei Ausfall der Pflegeperson

Auf einen Blick

Wenn Ihre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist — etwa durch Krankheit oder Urlaub — besteht Anspruch auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Wir sichern die Versorgung verlässlich im häuslichen Umfeld und sorgen für Kontinuität im Alltag.

Leistungsrahmen ab 01.07.2025 (PUEG)

  • Ab Pflegegrad 2 – keine Vorpflegezeit erforderlich
  • Bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr

Budget und Nutzung

  • Gemeinsames Entlastungsbudget: bis zu 3.539 € jährlich
  • Flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzbar

Wichtige Punkte

  • Pflegegeld wird hälftig weitergezahlt
  • Frei zwischen beiden Leistungen einsetzbar

Sprechen Sie uns an – wir klären alles Weitere für Sie.

Grundlage: § 42a SGB XI, Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), gültig ab 01.07.2025.

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Was Sie wissen sollten

Was Sie wissen sollten

Bitte sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an. Bei kurzfristigem Bedarf prüfen wir umgehend die Versorgung.

1
Wer stellt den Antrag?
Der Antrag wird bei Ihrer Pflegekasse gestellt.
2
Formalitäten
Wir unterstützen Sie bei den Formalitäten und rechnen die Leistungen direkt ab.
3
Versorgung
Je nach Bedarf übernehmen wir pflegerische Unterstützung im Alltag sowie verordnete Behandlungspflege durch examinierte Pflegefachkräfte.
Geprüfte Qualität

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Telefon
0331 967 88 70
Bitte sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an.
Qualität
Bestnote 1,0
Qualitätsprüfung nach § 114 Abs. 1 SGB XI – 10 Jahre durchgehend Bestnote 1,0.
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Wir unterstützen Sie bei den Formalitäten und rechnen die Leistungen direkt ab. Datenschutz

Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten

Verhinderungspflege bei Ausfall der Pflegeperson

Wer stellt den Antrag?

Der Antrag wird bei Ihrer Pflegekasse gestellt. Wir unterstützen Sie bei den Formalitäten und rechnen die Leistungen direkt ab.

Wie kurzfristig ist die Unterstützung möglich?

Bitte sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an. Bei kurzfristigem Bedarf prüfen wir umgehend die Versorgung.

Welche Leistungen werden erbracht?

Je nach Bedarf übernehmen wir pflegerische Unterstützung im Alltag sowie verordnete Behandlungspflege durch examinierte Pflegefachkräfte.